Der Bundesgerichtshof hat das zweite Urteil gegen Steueranwalt Hanno Berger im Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Skandal bestätigt. Berger gilt als Ideengeber und Wegbereiter der Cum-Ex-Geschäfte, die den Staat um Milliarden Euro gebracht haben.
Steueranwalt Hanno Berger wurde zweimal schuldig gesprochen, in Bonn zu acht Jahren Haft und in Wiesbaden zu acht Jahren und drei Monaten. Der Bundesgerichtshof bestätigte das zweite Urteil gegen Berger und die Einziehung von 1,1 Millionen Euro Taterträgen. Weitere Verfahren laufen gegen Cum-Ex-Beteiligte am Landgericht Bonn.
Beide Strafurteile gegen Berger sind rechtskräftig, die Gesamtstrafe wird noch vom Landgericht Wiesbaden festgelegt und dürfte deutlich über acht Jahre Haft liegen.